Übungsleiterpauschale: Tipps zur Absetzbarkeit leicht erklärt

Die Übungsleiterpauschale ist ein viel diskutiertes Thema unter Ehrenamtlichen, die im Sport, in der Kultur oder in sozialen Einrichtungen tätig sind. Viele wissen jedoch nicht genau, was es damit auf sich hat und wie sie diese steuerlichen Vorteile optimal nutzen können. In diesem Artikel erklären wir dir, was die Übungsleiterpauschale ist und wie du sie absetzen kannst, um deine Steuerlast zu reduzieren.

Was ist die Übungsleiterpauschale und wie funktioniert sie?

Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für Personen, die in einem Ehrenamt aktiv sind und dafür eine Vergütung erhalten. Aktuell liegt der Freibetrag bei 3.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Einnahmen bis zu dieser Grenze steuerfrei sind. Diese Regelung wurde ins Leben gerufen, um das ehrenamtliche Engagement in Deutschland zu fördern und zu unterstützen.

Um die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal musst du in einem der folgenden Bereiche tätig sein: Sport, Kultur oder im sozialen Bereich. Außerdem darf deine Tätigkeit nicht im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses erfolgen. Das heißt, du solltest entweder in einer ehrenamtlichen Funktion oder als selbstständiger Übungsleiter arbeiten.

Die Vergütung, die du für deine Tätigkeit erhältst, darf die Grenze von 3.000 Euro nicht überschreiten. Wenn du mehr verdienst, unterliegt der übersteigende Betrag der regulären Besteuerung. Die Übungsleiterpauschale ist ein hilfreiches Instrument, um die finanziellen Aufwände, die mit ehrenamtlicher Arbeit verbunden sind, zumindest teilweise zu kompensieren.

So kannst du die Übungsleiterpauschale absetzen!

Um die Übungsleiterpauschale steuerlich geltend zu machen, musst du einige Schritte beachten. Zuallererst ist es wichtig, dass du deine Einnahmen dokumentierst. Dies bedeutet, dass du jeden Cent, den du durch deine Tätigkeit verdienst, genau aufschreibst. Du solltest auch alle Belege und Rechnungen aufbewahren, die mit deiner Arbeit in Verbindung stehen. Diese Nachweise sind wichtig, falls das Finanzamt Nachfragen hat.

Im nächsten Schritt musst du deine Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben. Hierfür nutzt du in der Regel die Anlage S (Selbstständige Einkünfte), um die Einnahmen aus deiner Übungsleitertätigkeit einzutragen. Achte darauf, dass du die Einkünfte bis zur Höhe von 3.000 Euro angeben kannst, ohne dass diese versteuert werden müssen. Das Finanzamt wird dir dann bestätigen, dass du von der Übungsleiterpauschale Gebrauch machst.

Wenn du darüber hinaus Ausgaben hast, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen, kannst du diese ebenfalls geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Materialkosten oder Fortbildungskosten. Diese Ausgaben kannst du von deinen Einnahmen abziehen, was deine Steuerlast zusätzlich senken kann. Halte auch hier alle Belege gut fest, denn sie sind der Schlüssel für eine erfolgreiche steuerliche Absetzung.

Die Übungsleiterpauschale bietet eine großartige Möglichkeit, dein ehrenamtliches Engagement finanziell zu unterstützen. Indem du die oben genannten Tipps befolgst, kannst du sicherstellen, dass du alle Vorteile dieser steuerlichen Regelung optimal nutzt. Es ist zwar nicht kompliziert, aber du musst auf ein paar Dinge achten, um keinen Cent zu verschenken. Also, mach das Beste aus deinem Engagement und profitiere von der Übungsleiterpauschale!


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